

Das vom Wahnbachtalsperrenverband gelieferte Trinkwasser erfüllt uneingeschränkt alle Anforderungen der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) vom 21. Mai 2001 und der Richtlinie des Rates der EU vom 15. Juli 1980 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (EG-Trinkwasserrichtlinie).
Die darin für die zu überwachenden Inhaltsstoffe und Parameter festgelegten Grenz- und Richtwerte werden im gelieferten Trinkwasser nicht nur stets eingehalten, sondern deutlich unterschritten.